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  Gepäck

 



Bei jedem Flug die gleiche Frage: wie schwer darf mein Reisegepäck sein, ohne dass ich was dazu bezahlen muss? Was darf ich wie mitnehmen? Wie groß dürfen meine Gepäckstücke sein? Gilt das Freigepäck auch für meine Kinder? Hier die Antworten, damit die Reisekasse geschont bleibt:

Bei Linienflügen gilt:
1.) Economy Class 20 kg
2.) Business Class 30 kg
3.) First Class 40 kg

Ausnahme:
Bei Flügen in die Vereinigten Staaten gilt: nur noch 1 Gepäckstück ist frei. das zweite gegen 50 US$. Gebühr.

Bei Charterflügen gilt:
1.) Air Berlin
Die Freigepäckmenge beträgt 20 kg pro Person. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 28 Tagen erhöht sich das Freigepäck auf 30 kg pro Person. Das Freigepäck gilt auch für Babys und Kinder. Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine bis 6 kg mit den maximalen Maßen 55 x 40 x 20 cm gestattet.

2.) Condor
Die Freigepäckmenge beträgt im Internationalen Verkehr 20 kg pro Passagier in der Tourist Class. Das Freigepäck gilt auch für Babys und Kinder. Aus Sicherheitsgründen ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine bis 6 kg mit den maximalen Maßen 55 x 40 x 20 cm gestattet. Ab 30 Tage vor Ort (Lanzeiturlauber) gilt 30 kg pro Passagier.


Tipps zum Handgepäck:

Seit dem 06.November 2006 gelten neue EU-Sicherheitsbestimmung auf Flughäfen!
Ein Merkblatt im PDF-Format können Sie sich hier herunterladen.

1. Anzahl
Grundsätzlich hängt die erlaubte Anzahl der Handgepäckstücke von der Flugklasse ab. In Economy ist nur ein Stück (plus eine kleine Damenhandtasche) erlaubt. Grund: die enge Bestuhlung. In der First- und Business-Klasse sitzen weit weniger Passagiere auf gleichem Raum. Hier darf jeder zwei Stücke von der Größe eines Pilotenkoffers plus eine Handtasche mitnehmen.

2. Maße
Die Tasche, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, sollte höchstens 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und nicht schwerer als 6 Kilogramm sein.

3. Im Handgepäck verboten
Gegenstände, die gefährlich werden könnten, wie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Werkzeuge, Besteck. Spritzbesteck ist zu medizinischen Zwecken erlaubt (z.B. für Diabetiker). Es muss am Check-in zusammen mit einer Bestätigung des Arztes vorgezeigt werden.

4. Im Hand- und Reisegepäck verboten
Feuerwerkskörper, Streichhölzer, die Sie überall an rauen Flächen anreißen können, Sturmfeuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Insektenspray, Haushaltsreiniger, Gaspatronen (Butan-, Propangas), entzündbare Stoffe, Flüssigkeiten, wasserreaktive Stoffe wie Farben, Lacke, Verdünner, Kohlendioxid-Zylinder für Wasserbereiter.

5. Flaschen
Flaschen, z.B. aus dem Duty Free Shop, dürfen zwar mit an Bord genommen werden, haben aber in der Gepäckablage nichts zu suchen und müssen unter dem Sitz verstaut werden.

6. Sportfeuerwaffen
Sportfeuerwaffen müssen am Check-in vorgezeigt werden. Der BGS überprüft Waffenschein und Person. Anschließend werden Waffe und Munition getrennt voneinander in den Frachtraum verladen.

7. Taucherlampen
Taucherlampen dürfen nur demontiert im Handgepäck mitgenommen werden.

8. Nur mit Ausnahme-Genehmigung
Kleine Zylinder mit gasförmigem Sauerstoff oder Luft dürfen für medizinische Zwecke im Handgepäck mitgenommen werden.

 

 

 

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