|
Tipps zum Handgepäck:
Seit dem 06.November 2006 gelten neue EU-Sicherheitsbestimmung auf Flughäfen! Ein Merkblatt im PDF-Format können Sie sich hier herunterladen.
1. Anzahl Grundsätzlich hängt die erlaubte Anzahl der Handgepäckstücke von der Flugklasse ab. In Economy ist nur ein Stück (plus eine kleine Damenhandtasche) erlaubt. Grund: die enge Bestuhlung. In der First- und Business-Klasse sitzen weit weniger Passagiere auf gleichem Raum. Hier darf jeder zwei Stücke von der Größe eines Pilotenkoffers plus eine Handtasche mitnehmen.
2. Maße Die Tasche, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, sollte höchstens 55 x 40 x 20 Zentimeter groß und nicht schwerer als 6 Kilogramm sein.
3. Im Handgepäck verboten Gegenstände, die gefährlich werden könnten, wie Messer, Scheren, Nagelfeilen, Werkzeuge, Besteck. Spritzbesteck ist zu medizinischen Zwecken erlaubt (z.B. für Diabetiker). Es muss am Check-in zusammen mit einer Bestätigung des Arztes vorgezeigt werden.
4. Im Hand- und Reisegepäck verboten Feuerwerkskörper, Streichhölzer, die Sie überall an rauen Flächen anreißen können, Sturmfeuerzeuge, Feuerzeugbenzin, Insektenspray, Haushaltsreiniger, Gaspatronen (Butan-, Propangas), entzündbare Stoffe, Flüssigkeiten, wasserreaktive Stoffe wie Farben, Lacke, Verdünner, Kohlendioxid-Zylinder für Wasserbereiter.
5. Flaschen Flaschen, z.B. aus dem Duty Free Shop, dürfen zwar mit an Bord genommen werden, haben aber in der Gepäckablage nichts zu suchen und müssen unter dem Sitz verstaut werden.
6. Sportfeuerwaffen Sportfeuerwaffen müssen am Check-in vorgezeigt werden. Der BGS überprüft Waffenschein und Person. Anschließend werden Waffe und Munition getrennt voneinander in den Frachtraum verladen.
7. Taucherlampen Taucherlampen dürfen nur demontiert im Handgepäck mitgenommen werden.
8. Nur mit Ausnahme-Genehmigung Kleine Zylinder mit gasförmigem Sauerstoff oder Luft dürfen für medizinische Zwecke im Handgepäck mitgenommen werden.
|